Praxisordnung & Honorarvereinbarung
§ 1 Geltungsbereich und Behandlungsvertrag
Diese Praxisordnung regelt die Rahmenbedingungen für die therapeutischen Sitzungen und Beratungen in meiner Praxis für Psychotherapie (nach dem Heilpraktikergesetz). Ein verbindlicher Behandlungsvertrag im Sinne eines Patientenbehandlungsvertrages (§ 630a ff. BGB) kommt zustande, wenn Sie einen festen Termin mit mir vereinbaren (telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Buchungssystem).
§ 2 Honorar und Abrechnung
Die Leistungen meiner Praxis sind reine Privatleistungen und werden nach dem Prinzip der Selbstzahlung abgerechnet. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Honorarvereinbarung der Praxis. Das Honorar ist nach Durchführung der Sitzung und entsprechender Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen.
§ 3 Absageregelung & Ausfallhonorar (48-Stunden-Regel)
Meine Praxis wird als reine Bestellpraxis geführt. Das bedeutet, dass vereinbarte Termine exklusiv für Sie reserviert sind und für andere Patienten in dieser Zeit nicht zur Verfügung stehen.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, muss die Absage mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen (telefonisch oder per E-Mail).
Bei einer Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder bei unentschuldigtem Nichterscheinen wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 75 % des regulären Sitzungshonorars in Rechnung gestellt. Diese Verpflichtung zur Zahlung entfällt, sofern der Termin kurzfristig anderweitig an einen anderen Patienten vergeben werden konnte. Dem Patienten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Ausfallschaden entstanden ist.